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Den Durchblick bewahren: Kassen- oder Privatleistungen?

Wird die Zahnbehandlung von der Krankenkasse übernommen oder ist sie aus eigener Tasche zu zahlen? Diese Frage stellen sich Patienten immer wieder. Zugegeben: Es ist ein wahrer Dschungel und gestaltet sich durchaus als verwirrend wenn man herausfinden möchte, welche Behandlungen als Kassen- oder Privatleistung gelten.

Deshalb wollen wir heute für Sie ein wenig Licht ins Dunkel bringen und zeigen auf, welche (mehr oder weniger) komplizierten Regelungen in diesem Bereich bestehen!

Unterscheidung: Erhaltungswürdig und erhaltungsfähig

Wenn man herausfinden möchte, ob es sich um eine Kassen- oder Privatleistung handelt muss man auch zwischen den Kriterien „erhaltungswürdig“ und „erhaltungsfähig“ unterscheiden können.

Zum besseren Verständnis:

Schneidezähne, Eckzähne und die Prämolaren fallen unter die Rubrik „erhaltungswürdig“ wenn eine Behandlung der Wurzelkanäle den langfristigen Erhalt dieser Zähne zur Aussicht hat. Auch wenn ein Zahn als „Anker“ für den Zahnersatz dienen kann, fällt er darunter.

In Bezug auf die Molaren gibt es auch entsprechende Regelungen, von denen mindestens eine erfüllt sein muss: Entweder ist durch die Wurzelbehandlung der Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe möglich, der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich, oder eine einseitige Freiendsituation vermeidbar.

Kann eine der Bedingungen nicht erfüllt werden, muss die gesamte Behandlung privat finanziert werden.

Kassen- oder Privatleistungen

Quelle: © zimmytws – Item ID: 9144818 – www.photodune.net

Andernfalls ist zu überprüfen, ob der Zahn „erhaltungsfähig“ ist.

Erhaltungsfähig ist ein Zahn dann, wenn er medizinisch sinnvoll und, in Anbetracht der Wirtschaftlichkeit (kein Einsatz von teuren und modernen Methoden, versorgt werden kann.

Werden diese beiden Bedingungen erfüllt, so zählt die Behandlung als Kassenleistung. Andernfalls muss die gesamte Behandlung aus eigener Tasche gezahlt werden.

Fakt ist: Häufig ärgern sich Patienten wenn sie während der Behandlung realisieren, dass diese doch privat zu bezahlen ist. Dafür kann aber auch der Zahnarzt nichts, denn stellen Sie sich mal den folgenden Fall vor:

Ein Patient kommt zum Zahnarzt und klagt über Schmerzen an einem Backenzahn im Oberkiefer. Der Zahnarzt stellt einen entzündeten Zahnnerv am kleinen Backenzahn fest und sein Ziel ist es, diesen dauerhaft zu erhalten. Demnach sprechen wir hierbei von einer Kassenleistung, da „erhaltungswürdig“.

Während der Zahnarzt den Zahn behandelt stellt sich heraus, dass die Wurzelkanäle stark verästelt und ausschließlich unter Einsatz modernster Technik aufzubereiten sind. Hier wird nun das oben genannte Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt, das heißt: Die Wurzelbehandlung ist keine Kassenleistung mehr! Und der Patient? Der steht jetzt vor der Wahl die Behandlung abzubrechen (das heißt konkret: der Zahn wird entfernt!) oder die Gesamtkosten selbst zu tragen.

Fazit

Klar, dass der beschrieben Fall nicht gerade für ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Zahnarzt sorgt – der Zahnarzt kann aber nichts dafür, denn er muss sich zwingend an diese bestehenden Regularien halten und diese sind zugegebenermaßen für den Patienten nicht immer leicht zu durchschauen. Informieren Sie sich deshalb möglichst im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, diese gibt Ihnen ausführlich Informationen darüber, welche Behandlungen übernommen werden. So haben Sie bereits vor dem Zahnarztbesuch den vollen Durchblick und erleben keine unerwartete „Überraschung“.

Quelle Beitragsbild: © andresrphotos – Item ID: 1303452 – www.photodune.net

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